Bisher ist eine einfache Antwort schwierig:
Als Heilpraktiker für Osteopathie rechne ich über das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) oder über das Gebühren Verzeichnis Osteopathie (GVO) ab.
Osteopathie ist keine Kassenleistung, weder bei den gesetzlichen noch bei den privaten Kassen.
Einige gesetzliche Kassen beteiligen sich an den Kosten für osteopathische Behandlungen, hierfür kontaktieren sie bitte ihre Kasse oder informieren sich über die Seite www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html . Die nötigen Voraussetzungen zur Kostenbeteiligung erfülle ich.
Privatversicherte können sich vor der Behandlung über die Erstattung bei ihrer Kasse informieren. Die Herausnahme einiger Heilpraktischer Positionen bei bestimmten Kassen ist ein Tarifkonflikt im Tarif des Versicherten mit seiner Kasse und kein Konflikt der Rechnungsstellung.
Eine Osteopathische Behandlung kann bis zu einer Stunde dauern. Die Abrechnung erfolgt nach Positionen, nicht nach Zeit.